Leistungen

Aufgrund von gesetzlichen Vorschriften sind unsere Mandanten verpflichtet zum Beispiel handelsrechtliche Jahresabschlussprüfungen oder andere Pflichtprüfungen durchführen zu lassen.

In der Durchsetzungsberatung besteht für uns die Aufgabe darin, die berechtigten Interessen unserer Mandanten, insbesondere gegenüber Behörden und Banken, mit Nachdruck zu vertreten.

Bei der Gestaltungsberatung stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite und geben Hilfestellung bei unternehmerischen und privaten Entscheidungen.

Im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Beratung und des Controlling stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat in fast allen Belangen der kaufmännischen Betriebsführung, der strategischen kaufmännischen und finanzwirtschaftlichen Ausrichtung und Entwicklung des Unternehmens zur Seite und geben durch entsprechende Zahlenwerke, Berichte und Gutachten Hilfestellung bei unternehmerischen Entscheidungen.

Zu dem Geschäftsfeld Rechnungswesen gehört die Erstellung der Mandantenbuchführungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Planrechnungen, Anlagenbuchhaltung und Vorbereitung und Teilnahme an steuerrechtlichen Prüfungen jeweils entsprechend in dem vom Mandanten beauftragten Umfang.

Zur Arbeitgeberberatung gehört unter anderem die Erstellung der Mandantenlohnbuchhaltung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, Erstellung der Lohnsteueranmeldungen, Sozialversicherungsbeitragsnachweise, Berufsgenossenschaftsmeldungen, Bescheinigungen für die Sozialversicherung.