Deklarations- und Durchsetzungsberatung

Die Deklarations- und Durchsetzungsberatung ist das Kernstück der Wertschöpfungsprozesse unserer Kanzlei.

Für die Erfüllung von gesetzlichen und gesellschaftsrechtlichen Anforderungen bieten wir Ihnen umfassende Hilfeleistungen an.

In der Durchsetzungsberatung besteht für uns die Aufgabe darin, Ihre berechtigten Interessen, insbesondere gegenüber Behörden, Banken und vor Gerichten, mit Nachdruck zu vertreten.

Eine klare Auftragsvereinbarung ist dabei die Grundlage für unsere Leistungserbringung.

Abhängig von dem erteilten Auftrag kann es sich hierbei um folgende Leistungen handeln:

  • Erstellung eines Jahresabschlusses nach HGB und/oder Steuerrecht mit oder ohne Plausibilitätsbeurteilung oder weiterführenden Prüfungshandlungen
  • Gewinnermittlungen nach Steuerrecht mit oder ohne Plausibilitätsbeurteilung
  • Bilanzbericht mit Kennzahlenanalyse
  • Bilanzpräsentation
  • Freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Eröffnungsbilanzen und Zwischenabschlüsse
  • Betreuung von Vereinen
  • Betriebliche Steuererklärungen für alle Rechtsformen
    (AG, GmbH, Genossenschaft, Verein, Personengesellschaften und Einzelunternehmen)
  • Private Steuererklärungen für beschränkt und unbeschränkt Steuerpflichtige für alle Einkunftsarten (lohnsteuerpflichtige Einkünfte, Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Einkünfte aus Spekulationsgeschäften, sonstige Einkünfte, ausländische Einkünfte)
  • Prüfung von Verwaltungsakten und bei Bedarf Korrekturanträge wie zum Beispiel Einspruch, Antrag auf Änderung, Widerspruch, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, Antrag auf Stundung etc.
  • Vorbereitung, Betreuung und Teilnahme an Außenprüfungen
  • Steuerstrafverfahren

Durch regelmäßige Besprechungen mit den Mandanten (persönlich und/oder telefonisch) werden unsere Arbeitsergebnisse mit den Bedürfnissen der Mandanten abgestimmt.